Schulprogramm

Im  Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) § 32 heißt es:

Eigenverantwortung der Schule 

(2) Die Schule gibt sich ein Schulprogramm.
In dem Schulprogramm legt sie in Grundsätzen fest,
wie sie den Bildungsauftrag erfüllt.
Das Schulprogramm muss darüber Auskunft geben,
welches Leitbild und welche Entwicklungsziele die pädagogische Arbeit
und die sonstigen Tätigkeiten der Schule bestimmen.